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Aktienversenker.de: Strafverfahren gegen den ehemaligen Medienberater von Uschi Glas wegen Erpressung wird am 24. Januar 2018 verhandelt

Erpressungs-Opfer sehen Rufmordkampagne nicht von Meinungsfreiheit gedeckt 

Zug/Schweiz, 18. Januar 2018. Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Medienberater der Schauspielerin Uschi Glas und Betreiber der BlogsErpressungs-Opfer sehen Rufmordkampagne nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

Zug/Schweiz, 18. Januar 2018. Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Medienberater der Schauspielerin Uschi Glas und Betreiber der Blogs „Aktienversenker.de“ und „Geiseln-der-Gier.de“, Marcus Johst (bürgerlich: Marc-Anton Johst), wird am 24. Januar 2018 am Amtsgericht Berlin Tiergarten verhandelt (Aktenzeichen: 259 Ls, 282 Js 2796/12). The Fantastic Company AG, Zug (Schweiz), war in der Vergangenheit mehrfach Zielscheibe der Aktivitäten von Johst. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte bereits am 22. August 2016 Anklage wegen Erpressung gegen Marcus Johst erhoben.

Als Zeuge hat Oliver Krautscheid, Präsident des Verwaltungsrats der The Fantastic Company AG („TFC“), vor der Polizei in Berlin bereits bestätigt, dass Marcus Johst von ihm 200.000 Euro gefordert habe, um darauf zu verzichten, ihn auch künftig in seinem Blog „Aktienversenker.de“ zu diskreditieren. Auch weitere Zeugen haben bestätigt, dass Marcus Johst Geld gefordert habe, damit er Kampagnen gegen die TFC und andere Unternehmen einstelle – darunter Prof. Dr. Winfried Schwatlo, Vorstand der CD Deutsche Eigenheim AG, und Prof. Dr. Burghardt Wittig, Gründer der MOLOGEN AG, sowie Roger Meier-Rossi, stellvertretender Verwaltungsratspräsident der The Fantastic Company AG. Marcus Johst hatte neben anderen in die TFC investiert und war mit dem Verlauf der Kursentwicklung offenbar unzufrieden und erpresst seitdem die Gesellschaft mit abträglichen Veröffentlichungen im Internet. Bisher hat Marcus Johst neun Unterlassungserklärungen abgegeben und es wurden vier einstweilige Verfügungen gegen das Blog Aktienversenker.de erlassen.

In einem Hauptsacheverfahren hatte das Landgericht Berlin den Weiterbetrieb des Blogs „Aktienversenker.de“ in der bisherigen Form untersagt. Grundlage dieser Entscheidung waren Klagen von Oliver Krautscheid und Thorsten Wagner, der über die Global Derivative Trading GmbH Großaktionär der The Fantastic Company AG ist. Gegen die Entscheidung des Landgerichts hatte Marcus Johst Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Berlin hat der Berufung stattgegeben und erklärt, dass die Rufmord-Opfer auch dann eine negative Meinungsäußerung tolerieren müsse, wenn sie Teil einer Erpressung sei. Gegen dieses Urteil wollen Oliver Krautscheid und Thorsten Wagner beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel einlegen.

„Wir halten unberechtigte Diskreditierungen von Personen für nicht akzeptabel. Insbesondere können sich Rufmordkampagnen dann nicht auf Meinungsfreiheit berufen, wenn sie als Instrument einer Erpressung eingesetzt werden“, betont Thorsten Wagner. „Marcus Johst macht Rufmordkampagnen offenbar zu einem Geschäftsmodell.“

 

Verhandlungstermin JOHST wegen Erpressung beim Amtsgericht Tiergarten

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