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Grüne kündigen „Gesetz gegen digitale Gewalt“ an

Die Grünen wollen mit umfassenden Maßnahmen auf die erheblich gestiegene Zahl der politisch motivierten Straftaten im vergangenen Jahr reagieren. „Der Koalitionsvertrag enthält eine Vielzahl an Vorhaben gegen weiter grassierenden Hass und Hetze, die jetzt zeitnah angegangen werden müssen“, sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz dem Handelsblatt. Als Beispiele nannte von Notz ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ sowie Verbesserungen der Möglichkeit von Melderegistersperren für bedrohte Menschen.

Einen neuen Straftatbestand des sogenannten Politikerstalking, wie vom Städte- und Gemeindebund gefordert, um gegen die Aufmärsche vor Wohnungen von Amts- und Mandatsträgern vorzugehen, lehnte von Notz ab. „Angriffe auf Amts- und Mandatsträger stehen heute bereits unter teils empfindlicher Strafe“, sagte der Grünen-Politiker. Das halte Täter jedoch häufig nicht ab. „Vor diesem Hintergrund bin ich bezüglich der Schaffung eines speziellen Paragrafen im Strafgesetzbuch, der allein ein Politikerstalking unter Strafe stellt, eher skeptisch.“

Ähnlich äußerte sich der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. „Ein Sonderstrafrecht zum Schutz von Politiker-Wohnungen ist überflüssig”, sagte Kuhle dem Handelsblatt. Polizei und Justiz könnten bereits auf der Basis des vorhandenen Rechts tätig werden. „So können beispielsweise Auflagen für Versammlungen verhängt werden“, erläuterte Kuhle. Wenn Aufrufe zu Bedrohungen und körperlichen Übergriffen öffentlich bekannt seien, müssten die Sicherheitsbehörden zudem frühzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen. „Erfolgt dies zu spät, kann es nicht durch das Strafrecht kompensiert werden.“

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