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Zeugen im Strafverfahren bestätigen Erpressungsvorwürfe gegen den Medienberater Marcus Johst

–  Zeugen berichten von Rufmordkampagne und Erpressung gegen TFC und mehrere Personen

– „Aktienversenker.de“ als Kampagnenplattform auch gegen TFC genutzt

– TFC-Großaktionär: “Marcus Johst diskreditiert sich selbst“ 

Zug/Schweiz, 26. Januar 2018. Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Medienberater der Schauspielerin Uschi Glas und Betreiber der Blogs „Aktienversenker.de“ und „Geiseln-der-Gier.de“, Marcus Johst (bürgerlich: Marc-Anton Johst), haben Zeugen am 24. Januar 2018 vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten (Aktenzeichen: 259 Ls, 282 Js 2796/12) über von Johst initiierte Rufmordkampagnen und damit verbundene Erpressungsversuche berichtet. The Fantastic Company AG, Zug (Schweiz), war in der Vergangenheit mehrfach Zielscheibe der Aktivitäten von Johst. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte bereits am 22. August 2016 Anklage wegen Erpressung gegen Marcus Johst erhoben. Das Verfahren wird am 14. Februar fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen befragt werden.

Als Zeugen haben Oliver Krautscheid, Präsident des Verwaltungsrats der The Fantastic Company AG („TFC“) und Roger Meier-Rossi, stellvertretender Verwaltungsratspräsident der TFC, bestätigt, dass Marcus Johst vom Mehrheitsaktionär der TFC, Thorsten Wagner, mehrfach Geld gefordert habe, um darauf zu verzichten, sie und das Unternehmen auch künftig in seinem Blog „Aktienversenker.de“ zu diskreditieren. Die oft unwahren und extrem verzerrenden Publikationen von Johst hätten das klare Ziel verfolgt, die Reputation von einzelnen Personen und Unternehmen massiv zu schädigen. Es sei keineswegs um Aufklärung im öffentlichen Interesse gegangen. Diese Einschätzung habe sich bestätigt, da Johst angeboten habe, nach Zahlung von 250.000 Euro für ein Aktienpaket mit einem damaligen Kurswert von 8.000 Euro die Kampagne einzustellen. Solange er diese Aktien noch halte, werde er die Kampagne fortsetzen, habe Johst gesagt. Auch weitere Zeugen haben die Vorwürfe gegen Johst bereits bestätigt. Marcus Johst führt mit „Aktienversenker.de“ Kampagnen gegen die TFC und andere Unternehmen, an denen Thorsten Wagner wesentlich beteiligt ist. Marcus Johst hatte neben anderen in die harte Sanierung der TFC investiert und für 100.000 Euro 15 Millionen TFC-Aktien erhalten (Kaufpreis: Weniger als ein Cent pro Aktie). Später war er mit der Kursentwicklung unzufrieden und diskreditiert seitdem die Gesellschaft und ihre Organe mit abträglichen Veröffentlichungen im Internet.

Bisher hat Marcus Johst neun Unterlassungserklärungen abgegeben und es wurden vier einstweilige Verfügungen gegen das Blog „Aktienversenker.de“ erlassen. Johst habe ihm gedroht, dass er „mehr herablassende Worte kennt als Sie (sic Oliver Krautscheid) Unterlassungsklagen bezahlen können“, berichtete Krautscheid. Johst habe damit deutlich machen wollen, dass er und seine Kampagnen mit juristischen Mitteln nicht zu stoppen seien.

 „Für jeden, der diese Zusammenhänge kennt, liegt die Glaubwürdigkeit von Marcus Johst und seinen Publikatione

n inzwischen bei Null. Wer seine Publikationen für Rufmordkampagnen und Erpressungen missbraucht, diskreditiert sich in letzter Konsequenz vor allem selbst“, so Thorsten Wagner, der über die Global Derivative Trading GmbH Mehrheitsaktionär der TFC ist. Die positive Entwicklung der TFC in den vergangenen Jahren bestätige, dass Johst das Unternehmen und Management bewusst falsch dargestellt habe.

– Nachtrag –

Der verzweifelte Berliner Medienberater Marcus Johst ist vom Vorwurf der Erpressung vom Amtsgericht Tiergarten Aktenzeichen Js 3220/16 mangels Beweisen freigesprochen worden. Johst, der gegen einen ehemaligen Geschäftspartner und andere eine Verleumdungskampagne auf einem Internetportal betreibt, war angeklagt worden, weil er die Opfer seiner Kampagne zu Ausgleichszahlungen für ein Fehlinvestment an ihn aufgefordert haben soll. Im Gegenzug soll er angeboten haben, seine Kampagne im Internet einzustellen, so die Anklage. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung plädierten im vorliegenden Fall auf Freispruch. Das Urteil enthält keine schriftliche Begründung!

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