In einem Urteil vom 29. Juni 2021, dessen Begründung seit August 2021 vorliegt, hat der Bundesgerichtshof ein vorhergehendes Urteil des Kammergerichts aufgehoben (VI ZR 10/18). Zuvor hatte das Kammergericht den vom Landgericht komplett untersagten Blog als gerade noch zulässige Meinungsäußerung bewertet. Geklagt hatte Oliver Krautscheid, eine Führungskraft und Aufsichtsratsvorsitzender aus Frankfurt am Main. BERLIN / KARLSRUHE, August 2021. Marcus Johst, der sich selber als Spezialist für Rufmordkampagnen rühmt, betrieb bis in den Juli dieses Jahres den Internetblog www.aktienversenker.de. Unter diesem Titel verunglimpfte Johst über mehr als zehn Jahre das berufliche Wirken von Oliver Krautscheid als Aufsichtsratsvorsitzender verschiedener Gesellschaften. In über 100…