In einem Urteil vom 29. Juni 2021, dessen Begründung seit August 2021 vorliegt, hat der Bundesgerichtshof ein vorhergehendes Urteil des Kammergerichts aufgehoben (VI ZR 10/18). Zuvor hatte das Kammergericht den vom Landgericht komplett untersagten Blog als gerade noch zulässige Meinungsäußerung bewertet. Geklagt hatte Oliver Krautscheid, eine Führungskraft und Aufsichtsratsvorsitzender aus Frankfurt am Main. BERLIN / KARLSRUHE, August 2021. Marcus Johst, der sich selber als Spezialist für Rufmordkampagnen rühmt, betrieb bis in den Juli dieses Jahres den Internetblog www.aktienversenker.de. Unter diesem Titel verunglimpfte Johst über mehr als zehn Jahre das berufliche Wirken von Oliver Krautscheid als Aufsichtsratsvorsitzender verschiedener Gesellschaften. In über 100…
Alle Beiträge zum Thema “BGH”
In seinem häufig weit jenseits der Wahrheit liegenden Blog „Aktienversenker“ schreibt Marcus Johst, der Bundesgerichtshof (BGH) hätte im Verfahren zur Aufsichtsratswahl bei Mologen 2014 festgestellt, Oliver Krautscheid sei ein (Wahl-)Betrüger. Doch wer sich das Verfahren und die Entscheidung des BGH genauer anschaut, stellt schnell fest, dass hier nur einer betrügt: Marcus Johst, wenn er – und das ist Tatbestandsmerkmal eines Betruges – bei seinen Lesern den Irrtum erweckt, Oliver Krautscheid hätte betrogen oder gelogen. Tatsächlich verdreht Johst die Fakten wie sie ihm gefallen und ihm in seinem Feldzug gegen die Wahrheit und Aufsichtsrat Krautscheid dienlich scheinen. Nichts anderes liest sich…